Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · Orivana GbR, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Orivana GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Betriebsleistungen im Bereich Künstlicher Intelligenz, insbesondere Voice-, Chat- und Workflow-Agenten.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellung gültig.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. dem individuellen Leistungsverzeichnis.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fach- und sachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Subunternehmer und Tools (z. B. LLM-, Voice- und Workflow-Provider) einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungskompetenz.
(3) Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; etwaige Mehraufwände werden nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vergütet.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei laufenden Leistungen (Retainer, SaaS-/API-Betrieb) wird monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen und nach angemessener Frist die Leistung zurückzubehalten.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Prompts, Workflows, Konfigurationen, Custom-Code) nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
(2) An generischen Vorlagen, Frameworks, Tools und Know-how, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(3) Rechte Dritter an eingesetzten Drittprodukten (z. B. LLM-Provider, Voice-Provider) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Anbieter.
§ 7 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 8 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die fach- und sachgerechte Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
(2) Bei Werkleistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen.
(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit, Antwortgenauigkeit oder Ausgabequalität von KI-Modellen wird nicht geschuldet, soweit diese auf Eigenschaften oder Verfügbarkeiten der eingesetzten Drittanbieter (z. B. LLM-Provider) beruhen.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist je Schadensereignis auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung der letzten zwölf Monate begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis von KI-generierten Ausgaben trifft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, kritische KI-Ausgaben vor produktivem Einsatz angemessen zu prüfen.
§ 11 Laufzeit & Kündigung
(1) Einmalige Projektverträge enden mit Abnahme des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer, Betrieb) laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.